Klasse B197
Erwerb gleichzeitig mit Klasse B und BF17 Seit dem 01.04.2021 könnt ihr die Fahrerlaubnisprüfung B oder BF17 auch auf Automatikfahrzeugen absolvieren, ohne dass ihr später Einschränkungen bei der Fahrzeugwahl habt. Automatik oder Schaltgetriebe, beides ist dann möglich. Bei der Antragstellung gebt ihr an, dass es eine Automatikausbildung bzw. eine Automatikprüfung sein soll. Ihr bekommt dann eine Schlüsselzahl 78 in den Führerschein eingetragen, was wie bisher bedeutet, dass nur Automatikfahrzeuge gefahren werden dürfen. Neu ist jetzt die Fahrerschulung B197. Es sind 10 Fahrstunden und eine 15 minütige "Beobachtungsfahrt" mit eurem Fahrlehrer auf einem Fahrzeug mit Schaltgetriebe fällig, die gerne auch in die laufende Fahrausbildung eingebettet sein können. Final bekommt ihr dann eine Teilnahmebescheinigung für die Fahrerschulung B197 zur Vorlage bei der Fahrerlaubnisbehörde. Es wird eine weitere Schlüsselzahl (197) eingetragen. Jetzt dürft ihr auch wieder ganz regulär Schalgetriebe fahren. Wenn bei Antragstellung des Führerscheins gleich die Klassen B und B197 beantragt werden, wird der Führerschein sofort mit der Schlüsselzahl (197) ausgestellt und der nachträgliche Weg zur Fahrerlaubnisbehörde entfällt Das bedeutet für Euch, ihr kommt "stressreduziert" durch die Fahrprüfung. |
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